Allgemeine Bedingungen Vortragswesen

1. Geltungsbereich

Nachfolgende AGB gelten für alle Auftraggeber und Teilnehmer von Seminaren, Vorträgen, Schulungen und Webinaren der Agentur Cyberschutz – Cyber- und IT Security & Consulting GmbH. Mit Buchung des gewählten Vortragsformates stimmt der Auftraggeber gegenständlichen Bedingungen zu.

2. Zahlungs- und Durchführungsbedingungen

Die Vortrags- und Teilnahmekosten werden nach erbrachter Leistung gem. Vereinbarungen, Kostenvoranschlägen und Preiskategorien (siehe www.agentur-cyberschutz.at) von der Agentur Cyberschutz in Rechnung gestellt. In zuvor vereinbarten Sonderfällen, verrechnet der Vortragende über Honorarnote selbst. Bei kurzfristigen Absagen (7 Tage vor der Veranstaltung) von Vortragsaufträgen betragen die Stornokosten 100% des vereinbarten Preises.

2.1. Durchführung / Obliegenheiten des Auftragsgebers

Der Vortragende trifft zeitgerecht, mindestens 30. Minuten vor Veranstaltungsbeginn, am Auftragsort ein und führt eine Technikprobe durch.Der Vortragende führt den Auftrag mit einem Endgerät der Agentur Cyberschutz durch. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass eine Interverbindung gewährleistet und geeignete Präsentationstechnik (Leinwand oder Großbild-TV & HDMI Verbindung) vorhanden ist. Sonst wird keinerlei Präsentationstechnik benötigt.

3. Verschwiegenheitspflicht / Geheimhaltung

Das Vortragsangebot der Agentur Cyberschutz beinhaltet Präsenzveranstaltungen und Webinare. Im Zuge der Cybercrime Vorträgen werden den Teilnehmern hochspezialisiertes, sensibles Hintergrundwissen zu Tätergruppierungen, Täterverhalten, Angriffsvektoren und Kriminalitätsstatistiken vermittelt. Im Zuge von Darknet-Live Einstiegen sind aktuelle Unternehmensopfer inkl. Zusatzinfos wie Lösegeldforderungen, abgeflossene Datenmengen, etc. ersichtlich. Dabei werden lediglich Opfereinträge vorgezeigt, jene bereits medial veröffentlicht und verarbeitet wurden.

3.1. Präsentationsfolien und Darknet-Links werden niemals an Teilnehmer oder sonstigen Dritten weitergegeben.

3.2. Zudem ist das Anfertigen von Fotos und Videoaufzeichnungen während den Veranstaltungen strikt untersagt. Bei Zuwiderhandeln wird der Teilnehmer ohne Anspruch auf Kostenersatz von der Veranstaltung ausgeschlossen.

3.3. Vortragsinhalte, insbesondere Statistiken und Informationen zu Unternehmensopfern dürfen vom Teilnehmer nicht an Dritte weitergegeben und für kommerzielle Zwecke weiterverwendet werden.

3.4. Bei Zuwiderhandeln der Vertragsinhalten der Punkte 3.1. – 3.3. hält sich die Agentur Cyberschutz die Einleitung rechtlicher Schritte vor.

4. Absage von Veranstaltungen

Müssen Veranstaltungen im Verantwortungsbereich der Agentur Cyberschutz oder durch höhere Gewalt abgesagt werden, steht es dem Auftraggeber bzw. dem  Teilnehmer offen einen Ersatztermin in Anspruch zu nehmen oder die Veranstaltung bzw. Teilnahme gänzlich kostenlos zu stornieren.

5. Unterlagen / Teilnahmebestätigungen

Bei Präsenzveranstaltungen inkludiert die Durchführung der Veranstaltungen die Bereitstellung von diversen Unterlagen. Jene Unterlagen sind für den unternehmensinternen gebrauch konzipiert und dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder sonst kommerziell weiterverarbeitet werden. Nach Aufforderung wird den Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung ausgestellt.

6. Datenschutz

Die Agentur Cyberschutz erhebt, speichert und nutzt Ihre persönlichen Daten zum Zwecke der reibungslosen Durchführung der Veranstaltungen. Ihre Daten werden nur dann an Dritte weitergeben, wenn Leistungen des Cybercrime Komplettschutz Netzwerks angefragt werden zum Zwecke der Erstellung von Indikationsangeboten und dies im gesetzlichen Rahmen erlaubt ist.

7. Einwilligung Referenzkunde

Mit Buchung von Exklusivvorträgen wird zugleich die Einwilligung zur Nennung als Referenzkunde der Agentur Cyberschutz erteilt. Jene Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Stand März 2025